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VELOATELIER, Eichholzer
Kornhausstrasse 21
8037 Zürich
https://www.veloatelier.ch
info@veloatelier.ch
Steuernummer: CHE-110.147.591 MWST
UST.Id.-Nr.: CHE-110.147.591 MWST

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die aktuellste AGB ist zu finden im Internet unter https://www.veloatelier.ch/agb/

1. Zweck und Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen dem VELOATELIER, Eichholzer einerseits (nachfolgend «Verkäuferin») und dem Besteller von Material und Dienstleistungen andererseits (nachfolgend «Kunde»).

Abweichende Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben im Verhältnis mit der Verkäuferin keine Geltung.

2. Leistungen der Verkäuferin


Als Verkäuferin verkauft das VELOATELIER, Eichholzer Waren (nachfolgend «Verkauf») oder Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») an Kunden. Für die Dienstleistungen gelten nachfolgend nur die Ziffern 6, 8 und 10 ff.

3. Angebot und Vertragsabschluss


Die Warenpräsentationen und Preislisten der Verkäuferin, beispielsweise in Katalogen, Prospekten oder im Internet und die entsprechenden Angaben zu Preisen und Verfügbarkeit sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als unverbindliches Angebot.

Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht mit der Anfrage vom Kunden aus. Ein Kaufvertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn die Verkäuferin die Vertragsannahme erklärt. Die Vertragsannahme wird erklärt, in dem die Verkäuferin die Bestellung mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung) und/oder eine entsprechende Rechnung stellt.

4. Preise

Die aktuellen Preise sind in den Warenpräsentationen und/oder Preislisten der Verkäuferin angegeben. Sie sind jedoch unverbindlich (Ziff. 3). Die Verkäuferin kann die Preise anpassen (Preisänderungen, wirtschaftliche Notwendigkeit u.a.). Alle Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF) inklusive aktueller Mehrwertsteuer.

5. Leistung und Lieferung

In der Regel verkauft die Verkäuferin das Material vor Ort, es besteht eine Holschuld des Kunden. Wird ausnahmsweise das Material versendet, reist es auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Leistung der Verkäuferin ist eine Schickschuld und ist mit der Übergabe an das Transportunternehmen erfüllt (nachfolgend «Versendung»). Nach der Versendung geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und/oder des zufälligen Verlusts/Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Verkäuferin hat für ein Verschulden des eingesetzten Transportunternehmens nicht einzustehen.
Die Verkäuferin garantiert keine Lieferzeit. Wird ausnahmsweise ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, gilt folgendes: Bei höherer Gewalt wie Streik und sonstige Arbeitskampfmassnahmen, Pandemien, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen sowie bei Liefersperre des Herstellers oder Vorlieferanten tritt Lieferverzug nicht ein. Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Lieferanten, Zulieferern, Herstellerfirmen oder durch andere Dritte verursacht worden sind.

6. Zahlungsbedingungen


Eine Rechnung der Verkäuferin ist innerhalb dreier Werktage nach deren Empfang zu überprüfen. Ohne Gegenbericht des Kunden innert dieser Frist gilt diese als genehmigt. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.

7. Gewährleistung beim Kauf

Die Verkäuferin gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten Ware. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt die Verkäuferin nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang zumutbar ist, zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich der Verkäuferin mitzuteilen (nachfolgend «Mängelrüge»). Sofern der Kunde dies unterlässt, gilt die Ware als genehmigt. Die Genehmigung gilt in jedem Fall als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung eine Mängelrüge erhoben hat.
Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung gemäss vorstehendem Absatz nicht erkennbar waren, sind nach der Entdeckung gegenüber der Verkäuferin unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die bestellte Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
Bei Mängelrügen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Die mangelhafte Ware ist mit einer Kopie unserer Rechnung und einem detaillierten Mangelbeschrieb zurückzuschicken. Die Rücksendeadresse ist in jedem Fall unsere Geschäftsadresse. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die Verkäuferin leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach Wahl der Verkäuferin entweder durch Nacherfüllung (Beseitigung eines Mangels, Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dies gilt nicht im Falle unerheblicher Mängel.
Waren mit angebrochenen oder fehlenden Originalverpackungen und Waren, welche sich nicht mehr in einwandfreiem Zustand befinden, sowie Ausverkaufs-, Netto- und Liquidationsartikel zu reduzierten Preisen werden nicht zurückgenommen.
Ein Recht auf Minderung und die Haftung der Verkäuferin für Schadenersatz werden vollumfänglich und soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit den Gewährleistungsrechten konkurrieren, seien es solche aus Vertrag (Art. 97 ff. OR), Entstehung aus unerlaubter Handlung (Art. 41 ff. OR), Mängel des Vertragsabschlusses (Art. 23 ff. OR.) etc.

8. Gewährleistung bei Dienstleistungen

Die Verkäuferin erbringt Dienstleistungen sorgfältig und in der vereinbarten Qualität. Stellt der Kunde fest, dass die Verkäuferin eine Dienstleistung mangelhaft erbracht hat, hat er die Verkäuferin unverzüglich, detailliert und in geeigneter Form darüber in Kenntnis zu setzen (erste Mängelrüge). Nach Zugang der ersten Mängelrüge hat die Verkäuferin das Recht, innert angemessener Frist für die Behebung des Mangels zu sorgen (erste Nachbesserungsfrist). Besteht der Mangel nach der ersten Nachbesserungsfrist noch immer, hat der Kunde eine erneute Mängelrüge zu erheben (zweite Mängelrüge). Die Verkäuferin hat das Recht, innert einer weiteren angemessenen Frist für die Behebung des Mangels zu sorgen (zweite Nachbesserungsfrist).
Besteht der Mangel nach Ablauf der zweiten Nachbesserungsfrist noch immer, kann der Kunde eine verhältnismässige Reduktion der Vergütung verlangen.
Bei Anfragen für Service- und Reparaturarbeiten an Fahrrädern, die nicht dem Qualitätsstandard eines Fachhandelsfahrzeuges entsprechen, behalten wir uns vor, diese ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen.

9. Rückgaberecht


Ist der Kunde mit einer Lieferung nicht zufrieden, hat er unverzüglich der Verkäuferin Bericht zu erstatten. Eine Rückgabe und/oder eine Rücksendung werden nur nach vorheriger Zustimmung der Verkäuferin akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen, einwandfreien und verpackten Zustand zurückgegeben werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Bei ordnungsgemässer Rückgabe der Ware wird dem Kunden nach Prüfung der Ware der bezahlte Warenwert mit einer Gutschrift erstattet.

10. Datenschutz / Geheimhaltung

Ohne anderslautenden und ausdrücklichen Gegenbericht erklärt sich der Kunde durch den Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die Verkäuferin seine personenbezogenen Daten auch nach Vertragsabwicklung speichern und nur zu eigenen Geschäftszwecken verwenden/bearbeiten darf. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde kann nach Beendigung der Vertragsabwicklung jederzeit und kostenlos verlangen, dass seine personenbezogenen Daten berichtigt oder gelöscht werden, ausser die gesetzlichen Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.

11. Änderungen der AGB

VELOATELIER, Eichholzer kann die AGB jederzeit anpassen. Eine neue Fassung der AGB gilt ab deren Inkraftsetzung für alle Verträge, die danach abgeschlossen werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13. Schlussbestimmung

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen VELOATELIER, Eichholzer und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht, das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

VELOATELIER, Eichholzer, Zürich, aktualisierte Ausgabe August 2023
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